Arbeitssicherheit

Koordination nach Baustellenverordnung „Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinator”

Entsprechend den Anforderungen der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) an einen geeigneten Koordinator sind wir befähigt, Planungs- und Baumaßnahmen der Stufen 1+2 (höchster Schwierigkeitsgrad) durchzuführen.

Mit dem Bestehen der strengen Aufnahmekriterien sind wir Mitglied im Bundesverband Deutscher Baukoordinatoren e.V. (BDK, München) und stehen dadurch in regem bundesweiten Erfahrungsaustausch mit Kollegen und Verband.