Vorankündigung
Für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, muss an die zuständige Behörde eine Vorankündigung weitergeleitet werden und zusätzlich an der Baustelle ausgehangen werden.