Baustellenkoordination und SiGeKo-Leistungen

Wenn du ein neues Haus baust, dann sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn irgend jemand von ihm herabfällt.
5. Buch Mose Kapitel 22,8

Koordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo)
Die Baustellenverordnung schreibt Bauherren vor, für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen geeigneten Koordinator zu bestellen.
Entsprechend den Anforderungen der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) an einen geeigneten Koordinator, sind wir qualifiziert Planungs- und Baumaßnahmen der Stufen 1+2 (höchster Schwierigkeitsgrad) durchzuführen.
Mit dem Bestehen der strengen Aufnahmekriterien sind wir Mitglied im Bundesverband Deutscher Baukoordinatoren e.V. (BDK, München) und stehen damit in regem bundesweiten Erfahrungsaustausch mit Kollegen und Verband.

Kosten
Eine rechtzeitig beauftragte und konsequent durchgeführte SiGe- Koordination, spart dem Bauherren oder dem Generalunternehmer Kosten, die das SiGe- Honorar bei weitem übersteigen.
Dies wird durch ein durchdachtes Konzept erreicht, welches die Arbeitssicherheit durch gemeinsam genutzte Sicherheitseinrichtungen, die erfahrungsgemäß qualitativ höherwertiger als teure Einzelmaßnahmen sind, realisiert.
Zudem werden durch eine professionelle Bemessung der Ausführungszeiten, Störfälle sowie Warte- und Ausfallzeiten und somit Kosten minimiert.
Wir machen Ihnen ein kostenloses Angebot zu Ihrem Bauvorhaben.

Leistungsbild

Planungsphase

Ausführungsphase