Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten voraussichtliche 500 Personentage überschreitet,
hat der Bauherr einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten zu lassen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.
Desgleichen gilt wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden und besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden.

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