Brandschutzbeauftragte

Häufig wird in Brandschutzkonzepten oder vom Feuerversicherer die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gefordert.
Brandschutzbeauftragte können sowohl speziell ausgebildete Betriebsangehörige als auch für die Regelbetreuung bestellte externe Brandschutzbeauftragte sein.

Der Brandschutzbeauftragte hat den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu unterstützen. Diese Unterstützungstätigkeit sieht beispielhaft wie folgt aus:

  • Aufstellen von Brandschutzordnungen
  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegepläne, Regelungen bei Heißarbeiten usw.)
  • Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern